Sämtliche Folgedelikte, die aus möglichem öffentlichen Alkoholkonsum resultieren können, sind gelistet und sanktioniert. Im Sinne einer freien frein und offenen Gesellschaft ist dieser Gesetzesrahmen vollkommen ausreichend. Eine prophylaktische Kriminalisierung von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit würde das Mass der Unfreiheit vergrössern, ohne darüber hinaus einen erkennbaren Nutzen zu liefern.
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Sämtliche Folgedelikte, die aus möglichem öffentlichen Alkoholkonsum resultieren können, sind gelistet und sanktioniert. Im Sinne einer frein und offenen Gesellschaft ist dieser Gesetzesrahmen vollkommen ausreichend. Eine prophylaktische Kriminalisierung von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit würde das Mass der Unfreiheit vergrössern, ohne darüber hinaus einen erkennbaren Nutzen zu liefern.